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Hotline 0351 463 31371 | elch@tu-dresden.de

Schutz und Gefährdung

Schutzkategorien

Der Elch unterliegt dem Jagdrecht. Er wird als jagdbare Art im Bundesjagdgesetz und auch im Sächsischen Jagdgesetz geführt, hat aber ganzjährige Schonzeit. Er steht nicht unter Naturschutz.

anthropogen bedingte Gefährdungsursachen:
  • Tod durch Straßen- und Schienenverkehr

  • illegale Tötung (Deutschland) oder Überbejagung (z.B. Osteuropa)

  • Lebensraumfragmentierung - Zerschneidung großräumiger Waldlandschaften und damit Isolierung einzelner Populationen

  • direkter Lebensraumverlust durch Entwaldung, Ausbreitung landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie des Siedlungsraumes

  • Umweltverschmutzung

Besonders in unserer dicht besiedelten Landschaft spielen Verluste durch Straßenverkehr die größte Rolle.

Foto: Uwe Leuthold